Umsatzsteueranpassung von 19 auf 16 Prozent
Die Deutsche Bundesregierung beabsichtigt im Rahmen des Corona Konjunkturprogramms die Umsatzsteuer vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 von 19 auf 16 Prozent zu senken. Vorbehaltlich der Genehmigung durch alle gesetzgebenden Instanzen werden wir das wie folgt umsetzen:
In den Monaten der Umstellung werden Kundinnen und Kunden aufgrund der unterschiedlichen Leistungszeiträume verschiedene Umsatzsteuersätze auf ihrer Rechnung sehen. Die Abrechnung enthält einige Positionen die erst nach Auftreten berechnet werden können. Das sind Transaktionen, umsatzbezogene Artikel (u. a. Konzentrator-Entgelt, GLV-Flex) sowie alle Artikel, die als Grundlage die Anzahl oder Umsätze der Transaktionen haben (z. B. OnlineArchive, Gutscheinkarte). Der Leistungszeitraum bei diesen Bewegtartikeln ist immer der Vormonat, der Leistungszeitraum bei allen anderen Artikeln (Pauschalen) ist der Monat der Rechnungsstellung, mit Ausnahme von Gutschriften und Nachforderungen aus einem abweichenden Leistungszeitraum.
Zu beachten: für das ec-Interbankenentgelt gilt ebenfalls der Vormonat als Leistungszeitraum. Es ist jedoch steuerfrei und daher für die Berechnung der Umsatzsteuer nicht relevant.
Umsatzsteuersatz auf Ihrer Abrechnung (Rechnungsdatum)
Monat Juli: alle Bewegtartikel (Beschreibung siehe oben) werden mit 19 % berechnet, alle anderen Artikel mit 16 %.
Monate August - Dezember: für alle Artikel werden 16 % Umsatzsteuer berechnet.
Monat Januar 2021: alle Bewegtartikel (Beschreibung siehe oben) werden mit 16 % berechnet, alle anderen Artikel mit 19 %.
Nicht betroffen sind Rechnungen die dem Abzugsverfahren (Reverse Charge-Verfahren ) unterliegen, die z. B. nach Helgoland gesendet werden und jene, die an Kundinnen und Kunden in Drittländer außerhalb der EU gestellt werden.